Info zur Gesetzeslage
Rechtliche Hinweise zum Waffenrecht (Deutschland)
§ 1: Schreckschuss-, Reizstoff-, Gas- und Signalwaffen
Besitz und Erwerb:
Ab 18 Jahren erlaubt, sofern die Waffe ein PTB-Zulassungszeichen trägt (nach § 8 BeschussG).
Führen:
Außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitztums nur mit "Kleinem Waffenschein".
Transport ist ohne Waffenschein möglich, sofern die Waffe nicht schuss- oder zugriffsbereit ist.
Schießen:
Außerhalb von Schießständen genehmigungspflichtig.
Ausnahmen: Notwehr, Rettungsübungen, Theateraufführungen, Sportveranstaltungen, mit Genehmigung des Hausrechts im befriedeten Besitztum.
Silvester:
Abschuss pyrotechnischer Munition vom eigenen befriedeten Besitztum aus ist erlaubt, sofern Sicherheitsregeln eingehalten werden.
Hinweis: Das Führen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar.
§ 2: Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
Besitz und Erwerb:
Unter 7,5 Joule mit F-Zeichen: ab 18 Jahren erlaubt.
Über 7,5 Joule: Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich.
Führen:
Außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums nur erlaubt, wenn die Waffe nicht schuss- oder zugriffsbereit transportiert wird (z. B. zum Schießstand).
Schießen:
Außerhalb von Schießständen nur mit Genehmigung erlaubt.
Ausnahme: Im befriedeten Besitztum mit Zustimmung des Hausrechts, sofern Geschosse das Grundstück nicht verlassen.
§ 3: Anscheinswaffen, Einhandmesser & Teleskopschlagstöcke
Verboten zu führen:
Anscheinswaffen (z. B. Softair-Waffen < 0,5 J).
Einhandmesser und feststehende Messer mit Klingen > 12 cm.
Teleskopschlagstöcke.
Ausnahmen:
Transport im verschlossenen Behälter.
Nutzung für Film/Theater/Sport/Beruf/Brauchtum mit berechtigtem Interesse.
Verstoß: Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 10.000 €.
Messerrecht
Verboten:
Butterflymesser, Faustmesser, Fallmesser, bestimmte Springmesser (>8,5 cm, zweischneidig, Rückschneide).
Hieb- und Stoßwaffen, die wie Alltagsgegenstände getarnt sind (z. B. Gürtelmesser).
Trageverbot:
Einhandmesser mit Arretierung.
Feststehende Messer >12 cm.
Nur in verschlossenen Behältnissen mitzuführen.
Ausnahmen:
Bei anerkanntem Zweck (Beruf, Jagd, Brauchtum, Sport).
Klappmesser mit Zweihandbedienung und ohne Arretierung sind erlaubt.
Pfefferspray
Zwei Kategorien:
Tierabwehrspray: ohne Altersbeschränkung erlaubt.
Reizstoffsprühgerät (gegen Menschen): ab 14 Jahren erlaubt, nur mit zugelassenem Wirkstoff und PTB-Prüfzeichen.
Gefahrensymbole: GHS02, GHS07
Sicherheitshinweise: Siehe GHS-Vorgaben (z. B. nicht einatmen, vor Hitze schützen, Augenkontakt vermeiden).
Rechtliches: Einsatz gegen Menschen ohne Notwehr ist strafbar (gefährliche Körperverletzung). Notwehr erlaubt Einsatz beider Varianten.
Altersnachweis
Abgabe nur an Personen über 18 Jahre.
Der Kunde versichert mit der Bestellung, dass er volljährig ist.
Zustellung erfolgt nur an volljährige Personen.
Bei Neukunden erfolgt eine Altersprüfung durch den Zusteller.
Batteriegesetz (BattG)
Hinweis zur Entsorgung:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll.
Kennzeichnung durch durchgestrichene Mülltonne.
Chemische Zeichen: Pb (Blei), Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber).
Rückgabe bei Versandadresse möglich.
Hinweis: Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im deutschen Waffenrecht. Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung.